ZukunftsperspektivenNachdem in der Vereinigung der österreichischen Richter der Vorstand und das Präsidium neu gewählt wurden, ist es jetzt Zeit vorauszuschauen und die wichtigsten Vorhaben für die nächsten drei Jahre zu formulieren.
Auch wenn Erfolge erzielt wurden, bleibt noch viel zu tun. Wieviel zu tun ist, ist uns gerade in letzter Zeit schmerzlich bewusst geworden. Besonders auf dem Gebiet der wahren Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit von den anderen Staatsgewalten ist nicht alles Gold, was glänzt. So musste die Richterschaft zur Kenntnis nehmen, dass die Unversetzbarkeit als Verfassungsgrundsatz nur formal unangefochten ist. In der justizministeriellen Praxis wird sie viel mehr als lästig und der Flexibilität des Arbeitseinsatzes hinderlich empfunden. Daraus resultiert auch die Haltung der Justizverwaltung, die Unversetzbarkeit auszuhöhlen, indem man bei Gerichten Planstellen herabsystemisiert und die dadurch "überständigen" Richter zu Vertretungsrichtern erklärt. Die Möglichkeit, durch oft gar nicht kundgemachten Erlass des Justizministers Planstellen hin- oder wegzusystemisieren, zeigt wiederum nur zu deutlich die wahren Abhängigkeiten der Gerichtsbarkeit. Da passt die Ausdehnung von Sparmaßnahmen auf die Gerichtsbarkeit, die eigentlich unter dem Stichwort Verwaltungsreform laufen, gleich prächtig ins Bild. Hinzu kommt die derzeit gepflogene Vorgangsweise, dass die Bundesregierung der Gerichtsbarkeit ohne durch ein Gesetz diesen Auftrag erhalten zu haben, einfach vorschreibt, wie viele "Vollbeschäftigtenäquivalente" (der Deckname für in der Justiz beschäftigte Menschen) weniger beschäftigt werden dürfen, als der Stellenplan eigentlich vorsieht. Das alles zeigt, dass auch dort, wo die Ressourcen verteilt werden, die Gewaltenteilung noch ihrer Realisierung harrt. Aber auch die letzten Vorkommnisse im Zusammenhang mit Richterernennungen bzw. besser gesagt Unterlassung von Ernennungen (Jugendgerichtshof Wien, Bezirksgericht Leopoldstadt), machen die unzumutbare Abhängigkeit der Gerichtsbarkeit vom Bundesministerium für Justiz in einer erschreckenden Weise deutlich. Es muss daher jetzt Aufgabe der neu gewählten Standesvertretungsspitze sein, ganz deutlich und unmissverständlich jene rechtlichen Veränderungen einzufordern, deren Gesetzwerdung höchste Zeit ist. Und aus den geschilderten Sachverhalten ergeben sich damit zwingend folgende Forderungen: - Planstellenbewirtschaftung nach den Vorgaben des Gesetzes (Stellenplan) und nicht der Regierung gesetzliche Verpflichtung, vakante Planstellen im Rahmen des Stellenplans auszuschreiben - Wegfall der diesbezüglichen Ermächtigung durch den Bundesminister für Justiz
- gesetzliche Bindung des Justizministersministers an die Reihungsvorschläge der Personalsenate
gesetzliche Festschreibung von Mitwirkungsrechten richterlicher Organe bei der - Planstellenbewirtschaftung und Verwaltung und bei der Übernahme von Richteramtsanwärtern
- Stärkung einer unabhängigen Verwaltung der Gerichtsbarkeit durch Herauslösung der Gerichtsbarkeit aus dem allgemeinen Budget
- Mitwirkung richterlicher Gremien an der Erstellung
- Übertragung des Vollzuges an die Gerichtsbarkeit
- Loslösung des richterlichen Gehalts- und Pensionsrechts von jenem des öffentlichen Dienstes, um der besonderen Aufgabenstellung im Rahmen der Staatsgewalt Gerichtsbarkeit im Gegensatz zur Staatsgewalt Verwaltung gerecht zu werden
Die Überlegungen sind nicht vor dem Hintergrund aktueller Tagespolitik zu sehen. Sie stellen vielmehr Maßnahmen dar, die im Interesse der Rechtssuchenden an einer tatsächlich unabhängigen, effekiven Rechtsprechung unabhängig von jeder politischen Konstellation erhoben werden müssen. |