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Editorial 02/2008 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Klaus Schröder   

Ein „Fristsetzungsantrag“  für die Bundesregierung droht!

Seit 1. 1. 2008 läuft sie nun, die von vielen als die größte Strafrechtsreform seit Einführung des Strafgesetzbuches bezeichnete Reform des strafprozessualen Vorverfahrens. Obwohl das sogenannte Strafprozessreformgesetz bereits im Februar 2004 beschlossen wurde und zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, dass es umfangreicher korrespondierender Änderungen im Haupt- und Rechtsmittelverfahren sowie in  zahlreichen Nebengesetzen bedarf, ließ sich der Gesetzgeber damit bis knapp vor Jahresende 2007 Zeit, was zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten bei den Rechtsanwendern der Gerichte und Staatsanwaltschaften führt. Ausschließlich dem vorbildlichen Einsatz der Richter(innen), Staatsanwältinn(e)n und Kanzleibediensteten ist es zu verdanken, dass das dadurch  von außen erzwungene Chaos nicht den totalen Zusammenbruch der Strafrechtspflege bewirkt. Diese Gefahr droht aber nunmehr augenscheinlich im Zusammenhang mit der mangelhaften und unprofessionellen Personalvorsorge für die Gerichte. Die Standesvertretung hat immer wieder davor gewarnt, dass die personelle Decke, die den Gerichten belassen wurde, zu kurz ist, und es insbesondere im Hauptverfahren und im Rechtsmittelverfahren bei den Oberlandesgerichten zu nicht bewältigbaren Engpässen kommen wird. Zur Klarstellung: Die zusätzliche Personalausstattung bei den Staatsanwaltschaften wird nicht in Frage gestellt, mühsam genug war der Kampf der Standesvertretung in den Jahren 2002 und 2003, um die  ab 1. 1. 2008 notwendigen Planstellen bei den Anklagebehörden zu sichern. Eine völlig falsch orientierte Sparpolitik der seinerzeitigen und der amtierenden Bundesregierung führte jedoch dazu, dass die Schöffen- und Einzelrichterabteilungen nicht mehr genug Richter zur Verfügung haben, um die in der Hauptverhandlung anfallenden  Strafsachen ordnungsgemäß zu erledigen. Bereits jetzt ist abzusehen, dass diese unverständliche Säumnis der Bundesregierung zu Verurteilungen Österreichs vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen wird, weil viele Verfahren nicht mehr in konventionskonformer Zeit abgeschlossen werden können. Mindestens ebenso prekär ist die Lage bei den Oberlandesgerichten als Rechtsmittelinstanzen in Strafsachen. Nicht nur die Einführung der justizinternen Beschwerdestellen erfolgte ohne jede personelle  Vorsorge, auch der durch die prozessualen Änderungen deutlich erhöhte Rechtsmittelanfall, bei den ohnehin bereits stark überlasteten Oberlandesgerichten, wird von der Bundesregierung negiert. Das Justizministerium hat zwar diesen Bedarf erkannt und auch versucht, das Finanzministerium  und das Bundeskanzleramt zu einer Nachdotierung zu bewegen, jedoch ohne Ergebnis. Wir erwarten von der Frau Bundesministerin für Justiz, dass sie ihr politisches Gewicht einsetzt, um ihre Regierungskollegen in dieser für das Funktionieren der Strafrechtspflege essentiellen Forderung zu einem Umdenken zu bewegen. Freundliche Schreiben auf Beamtenebene sind jedenfalls aus unserer Sicht nicht ausreichend. Die Standesvertretung steht jedenfalls „Gewehr bei Fuß“ und wird in den kommenden Sitzungen der österreichweiten Leitungsgremien die entsprechenden Beschlüsse fassen, um durch geeignete Maßnahmen auf die untragbare Situation hinzuweisen.

Ceterum censeo:
Die Bundesregierung ist nicht nur in der personellen Bedeckung der Gerichte in höchstem Maße säumig, sondern auch in der vor Jahren mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst schriftlich vereinbarten Umsetzung der Pensionskasse für den öffentlichen Dienst. Der Unmut in der Kollegenschaft darüber ist zumindest ebenso groß wie die Unzuverlässigkeit der Bundesregierung, schriftliche Vereinbarungen einzuhalten und umzusetzen. Unverständlich ist für viele Kolleginnen und Kollegen auch die Haltung der Zentralgewerkschaft, die sich seit Jahren mit dieser Hinhaltetaktik von nunmehr bereits zwei Bundesregierungen offensichtlich abfindet. Die gewerkschaftliche Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte hat schon vor drei Jahren ein ausgewogenes und durchdachtes Konzept für die Gestaltung einer Pensionskasse für die jungen Kolleginnen und Kollegen erarbeitet und der Zentralgewerkschaft und den zuständigen Regierungsmitgliedern mehrfach übermittelt. Mehr als beschwichtigende Worte waren bisher nicht zu vernehmen. Auch in dieser Frage droht unser Geduldsfaden zu reißen.

 
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