Medienöffentlichkeit und Kontrollevon Klaus Schröder
„Journalismus bedingt Freiheit und Verantwortung. Die Freiheit in Berichterstattung und Kommentar, in Wort und Bild ist integrierender Bestandteil der Pressefreiheit“ * Die Freiheit der Medien und damit auch das Redaktionsgeheimnis sind durch Artikel 10 EMRK ein im Verfassungsrang stehendes Grundrecht. Die immer wieder geforderte (zuletzt Österr. Journalisten Club, Nov. 2010) Verankerung des Redaktionsgeheimnisses in der Verfassung könnte somit nur eine m.M. nach entbehrliche neuerliche Deklaration dieses Grundsatzes sein. Die Medienarbeit im Zusammenhang mit gerichtlichen Zivil- und vor allem Strafverfahren wird zunehmend geprägt von der sogenannten Litigation-PR. Professionelle Meinungsmacher rufen Journalisten an, bieten Hintergrundgespräche an und stellen gefilterte Informationen zur Verfügung. Dies führt nicht selten zu einem Sturmangriff auf die Rechtsfindung und ist als gefährlicher Versuch zu werten, über die Medien Einfluss und Eindruck auf Richter und Staatsanwälte auszuüben. Verantwortungsbewusste Medienvertreter sind sich dieser Gefahr bewusst und wissen auch um die durch Amtsgeheimnis, Persönlichkeits- und Opferschutz und Ermittlungstaktik eingeschränkten Reaktionsmöglichkeiten der Justiz. Dabei sind sie aber auch in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen Sensationsberichterstattung und Auflagezahl einerseits sowie journalistischer Sorgfalt und Ethik andererseits. Solche Funktionszuschreibungen sind folgenreich. Sie prägen gerichtliche Lösungen von Konflikten zwischen Justiz und „Gerichtsöffentlichkeit“. Zweifellos bedarf die Justiz im demokratischen Rechtsstaat einer kritischen Begleitung durch die Öffentlichkeit. Justizkritik ist das Korrelat der richterlichen Unabhängigkeit. Die Medien haben neben ihrer plebiszitären Kritik aber auch eine zentrale Funktion bei der Schaffung von Vertrauen in die Justiz und deren Integration in die Gesellschaft. In jeder – oft vordergründig nicht verständlichen -Vorgangsweise der Gerichte und Staatsanwaltschaften schon einen Justizskandal zu mutmaßen stellt sich in vielen Fällen als verantwortungslose, die Kriterien des Qualitätsjournalismus missachtende Scharfmacherei heraus. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Justiz und Medien ist aber für die rechtliche Aufklärung und Information der Bevölkerung und eine dadurch bedingte Akzeptanz von justiziellen Entscheidungen unverzichtbar. Die Justiz ist angehalten neue und moderne Wege der Kommunikation mit den verantwortlichen Redakteuren der Print –und elektronischen Medien zu beschreiten und dabei ihren Elfenbeinturm unter Wahrung von Persönlichkeitsrechten Betroffener zu öffnen. Die Medien wiederum sind geradezu verpflichtet, durch verstärkte Ausbildung ihrer Justizredakteure und durch ernstzunehmende Besinnung auf die gesetzliche Unschuldsvermutung von Beschuldigten in objektiver, ausgewogener und auf hohem journalistischem Niveau stehender Weise über Vorgänge in der Justiz zu berichten. Die gegenseitige, für einen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbare Kontrolle von Justiz und Medien, unter strikter Beachtung der Bestimmungen der EMRK muss von beidseitigem Respekt und hohem Verantwortungsbewusstsein getragen sein. Die Organe der Rechtsprechung sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den demokratischen Grundrechten, die freien Medien in einer freien Gesellschaft zukommen, bewusst, allfällige im Instanzenzug korrigierbare, zur Diskussion Anlass gebende Entscheidungen, dürfen nicht als systemischer Angriff auf die Pressefreiheit beurteilt werden. Der Gesetzgeber muss bei Änderungen in medienrechtlichen Bestimmungen behutsam vorgehen und einen möglichst breiten Konsens anstreben. Die Medien müssen in der Berichterstattung über die Justiz und justizielle Verfahren Qualität vor Sensationslust stellen. Dieses Verantwortungsbewusstsein ist von allen Seiten einzufordern, um das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und prozessualen Erfordernissen in einer transparenten und offenen Gesellschaft möglichst gering zu halten.
* Aus dem Ehrenkodex für die österreichische Presse – www.presserat.at
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