Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat in einer Pressekonferenz am 11.05.2011 die von ihr in Auftrag gegebene Studie zur Burn out Gefährdung in der österreichischen Richterschaft präsentiert.
Burn out ist derzeit in aller Munde. Es kursieren Zahlen in der Presse, denen zufolge alleine in Österreich 500.000 betroffen sein sollen. Dies wäre ein enormes volksgesundheitliches Problem. Solche Zahlen sind allerdings kritisch zu betrachten. Burn out ist bis dato noch nicht als eine eigenständige Erkrankung definiert worden. Burn out beschreibt einen Zustand von innerer Gespanntheit, Reizbarkeit, Übermüdung, schließlich Apathie, Rückzug, innerer Distanzierung und Zynismus. Es drückt eine anhaltende psychophysische Belastung aus, die aus einem Missverhältnis von beruflichen Anforderungen und eigenen Bewältigungsmöglichkeiten resultiert. Burn out kann aber zu einer Reihe von psychischen Störungen und psychosomatischen Reaktionen führen. Die ARGE Burn out und die Universitätsklinik für Psychiatrie in Graz haben eine wissenschaftliche Studie zum Thema „Burn out-Risiko“ bei der österreichischen Richterschaft durchgeführt. Ergebnisse Es nahmen insgesamt 763 Personen an der Untersuchung zum Burn out Risiko teil, was eine Rücklaufquote von > 42 % aller kontaktierter Richter/Innen darstellte. 57,5 % der Teilnehmer waren hinsichtlich des Burn out-Risikos völlig unbelastet. Im Umkehrschluss heißt dies, dass über 42 % in irgendeiner Art und Weise Anzeichen einer Belastung bzw. eines Burn out aufwiesen. Der Anteil der „sehr leicht bis wenig“ Belasteten (Phase 1 des Burn out – unbedenklich) machte 1/5 der Gesamtgruppe aus. Dies wäre als ein recht typisches Reaktionszeichen auf den gängigen Arbeitsbelastungsprozess zu interpretieren. Es darf aber keinesfalls als schon krankhaft gewertet werden. Es befand sich eine Gruppe von über 21 %, also ein 1/5, in den Rubriken „stark und sehr stark belastet“ (Phasen 2 und 3 des Burn out – bedenklich). Die Höchstrisikogruppe (Phase 3) macht einen Anteil von 7,5 % an der Gesamtgruppe aus. D. h. in Summe befindet sich ca. 1/5 der österreichischen Richterschaft im Bereich eines erhöhten Burn out-Risikos. Als eines der Hauptergebnisse findet sich, dass Männer ein höheres Burn out Risiko anzeigen als Frauen. Insgesamt ist festzustellen, dass 7,5 % aller Teilnehmer als sehr stark belastet einzustufen waren. Im Geschlechtervergleich waren es 10,2 % der Männer versus 4,9 % der Frauen. Dieser Vergleich war statistisch signifikant. Ein weiteres Hauptergebnis ist, dass ältere Arbeitnehmer unter der Richterschaft stärker belastet sind als Jüngere. So beträgt bei den älteren Richtern (47 + Jahre) der Risikoanteil unter den sehr stark Belasteten belasteten 10,4 % hingegen bei den jüngeren Teilnehmern, also unter 46-jährige 4,5 %. Der Unterschied ist statistisch hochsignifikant. Besonders belastet ist die Altersgruppe jenseits des 56. Lebensjahres. Ergebnisse der Studie Studienteam: Dietmar Bayer, Christoph Ebner, Peter Hofmann, Erich Hotter & Hans Peter Kapfhammer
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