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Anders als die meisten Staaten verfügt Österreich nicht über ein von der exekutiven Staatsgewalt unabhängiges Leitungsgremium für die Justizverwaltung. Damit ist dem Verfassungsgrundprinzip der Gewaltenteilung, aber auch dem jedermann verfassungsrechtlich garantiertem Anspruch auf den unabhängigen Richter nicht voll entsprochen.
Daher haben die Standesvertretungen der RichterInnen und StaatsanwältInnen Überlegungen zu einer Einrichtung eines Rats der Gerichtsbarkeit angestellt. Überlegungen zu einem Rat der Gerichtsbarkeit |